Umsatzsteuer/Mehrwehrsteuer

Warum gibt es unterschiedliche Umsatzsteuersätze?

In vielen Länder Europas gibt es unterschiedliche Steuersätze, teilweise wird sogar zwischen Waren und Dienstleistungen unterschieden. offerando hat diese verschiedenen Steuersätze für sehr viele Länder hinterlegt. Da bei SpecialOffer Angeboten im B2B der Netto-Preis ausschlaggeben ist, dienen die angezeigten Steuersätze nur zur Orientierung der Gesamtkosten für Inlandsgeschäfte und werden immer mit dem eingestellten Steuersatz des Verkäuferlandes ausgewiesen. Die steuerlichen Verpflichtungen, die aus diesem Rechtsgeschäft untereinander entstehen, obliegen der alleinigen Verantwortung des Verkäufers und Käufers. offerando übernimmt keine Gewähr, keine Haftung bzw. steuerliche Beratung. Die tatsächlichen Steuerbeträge werden vom Rechnungssteller durch seine offizielle Rechnung entsprechend den Gesetzen der jeweiligen Länder ausgewiesen. Spezielle Fragen zur Berechnung der Steuern, insbesonders bei Auslandsgeschäften, sollen die Vertragspartner untereinander vor Rechnungsstellung klären.

Der aktuell geltende reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19 Prozent und der sogenannte ermäßigte Mehrwertsteuersatz beträgt 7 Prozent. Der niedrigere Mehrwertsteuersatz gilt unter anderem für Zeitschriften und Bücher, Fahrkarten, viele Produkte aus dem künstlerischen Bereich sowie eine Vielzahl von Lebensmitteln. Bestimmte Lebensmittel allerdings gelten als Luxusgüter und unterliegen damit dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

B E S O N D E R H E I T - Mehrwertsteuer von 0 Prozent: Die Umsatzsteuer in Deutschland wird für an sich steuerpflichtige Umsätze (§ 1 UStG) aus Vereinfachungsgründen nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz eines Kleinunternehmers zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (§19 UStG). Kleinunternehmer dürfen bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und Vorsteuer aus Eingangsrechnungen nicht abziehen.